Als von der Gesundheitsdirektion eidg. anerkannte Psychotherapeutin mit eigener Praxisbewilligung werde ich von allen Krankenkassen und von der Sozialversicherungsanstalt IV anerkannt.

 

Die Psychotherapie kann über die Grundversicherung abgerechnet werden. Sie sind im Rahmen Ihrer Franchise und Ihres Selbstbehaltes an den Kosten beteiligt.

Es braucht zwingend eine ärztliche Anordnung. Bitte holen sie diese im Vorfeld bei ihrer/ihrem Ärztin/Arzt ein.

 

Bei einer IV-Verfügung ist die Abrechnung über die Invalidenversicherung möglich.

 

Sie können die Therapie auch selber finanzieren. Die Tarife dazu können per Mail erfragt werden.



Terminabsagen

Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten werden sie verrechnet und Sie tragen die vollen Kosten alleine.

Schweigepflicht

Ich unterstehe der Schweigepflicht. Alle Gespräche werden streng vertraulich behandelt.